Ende letzten Jahres hat der Kantonsrat Zürich einen neuen Absatz im Planungs- und Baugesetz erlassen. Dieser besagt, dass bei Fassaden und Fensterflächen von Neubauten gebührend Rücksicht auf Vögel zu nehmen ist. Um die Umsetzung dieses neuen Gesetzesartikel zu unterstützen, hat der Kanton Zürich nun ein Merkblatt Vogel und Glas publiziert. Wir begrüssen das explizit und fordern von den Gemeinden, dass diese verbesserte gesetzliche Grundlage zugunsten der Vögel konsequent umgesetzt wird. Ende März findet ein Praxiskurs für Gemeinden statt. Mehr zum Thema gibt es hier.
Neues Merkblatt Vogel & Glas
26 Januar 2026,
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