Ziele der Heckengruppe:
In Absprache mit dem/der Hecken-Bewirtschafter/In oder dem/der Eigentümer/in:
- Unterstützung beim Ersteingriff oder der Pflege von bestehenden Hecken und beim Anlegen von neuen Hecken
- Steigerung des ökologischen Potenzials (Struktur, Artenzusammensetzung etc.)
- Erreichung der Qualitätsstufe II gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV)
- Sicherung einer langfristigen Pflege der Hecke gemäss DZV
Zusammensetzung der Heckengruppe:
Mitglieder von Naturschutzvereinen, die sich in den letzten Jahren gezielt im Bereich Hecken weitergebildet haben.
Einsatzmöglichkeiten:
- Beratung zur Pflege von Hecken
- Anleitung und nach Bedarf Mitarbeit der Anleitenden Person, während der Pflege der Hecke
- durch die Bewirtschafter selbst
- Pflege von ungepflegten, überalterten, strukturarmen oder monotonen Wildhecken
- Ergänzung mit wertvollen Straucharten und Kleinstrukturen
- Neupflanzungen; bei Bedarf mit Pflanzungs-Planung
Voraussetzungen:
- Der/die Bewirtschafter/in führt die Pflege der Hecke über die kommenden Jahre gemäss DZV qualitätsvoll weiter.
- Der/die Bewirtschafter/in strebt an, die Hecke für die Qualitätsstufe II anzumelden. Er/sie ist einverstanden, dass die Heckengruppe die weitere Entwicklung der Hecke von Zeit zu Zeit mitverfolgt und eventuell Vorschläge für die weitere Pflege macht.
- Die Mitglieder der Heckengruppe melden sich je nach zeitlicher Verfügbarkeit für einen Einsatz, es besteht kein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Mitgliedern pro Einsatz.
- In der Regel wird ein Stundenansatz von CHF 35.- pro Person verrechnet. Hinzu kommt eine Pauschale für Motorsägen, Treibstoff und für die Anreise. Die Anreisezeit wird nicht in Rechnung gestellt.
- Auf Anfrage zu einem Einsatz hin erstellt BirdLife Zürich eine Offerte zu Handen der Bewirtschaftenden oder der Eigentümerschaft.
- Die Abfuhr des Schnittgutes hat, soweit es nicht vor Ort sinnvoll verwertet werden kann (z.B. Asthaufen, Kleinstrukturen), durch den/die Bewirtschafter/in zu erfolgen.
