Innert Jahresfrist gab es gleich mehrere relevante Änderungen im PBG des Kantons Zürich. Mit der Gesetzesrevision «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung», welche am 1.12.2024 in Kraft getreten ist, steht den Gemeinden ein rechtliches Instrumentarium zur Verfügung, um eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung zu fördern. Während die Gemeinden gewisse Vorgaben direkt im Baubewilligungsverfahren anwenden müssen, bedürfen andere einer Umsetzung in der kommunalen Nutzungsplanung.
Mit der Änderung von §239 Abs. 3 per 1.11.2025 ist im Gesetz festgehalten, dass bei Neubauten bei der Gestaltung von Fassaden sowie Glas- und Fensterflächen gebührend Rücksicht auf den Vogelschutz zu nehmen ist.
Am 6. BirdLife-Netzwerkanlass Kommunalpolitik werden diese natur- und vogelschutzrelevanten Neuerungen erläutert und diskutiert, welche Handlungsspielräume und -notwendigkeiten sich für die Gemeinden ergeben und welche Rolle die lokalen Naturschutzvereine dabei übernehmen können.
Zürich