Immer mehr Gemeinden nehmen Kenntnis davon, dass sie bezüglich Gebäudebrüter-Nistplätzen inventarpflichtig sind und diese Informationen im Rahmen von Baugesuchen berücksichtigen müssen. Sie müssen eine Interessenabwägung vornehmen und ggf. zu Handen Bauherren Auflagen formulieren für Ersatz oder Wiederherstellung der Brutplätze.
In diesem Zusammenhang rechnen wir damit, dass künftig Gemeinden die Naturschutzvereine für Inventare anfragen oder die Vereine selber inventarisieren wollen, um den Gemeinden eine Dienstleistung anzubieten.
An die Exkursion einen Feldstecher mitbringen.
Zürich