Für eine natur- und landschaftsverträgliche Energiewende: Richtplanung im Kanton Zürich benötigt Nachbesserungen

Der Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energien bringt Fortschritte für unsere Umwelt. Der Ausbau erneuerbarer Energien darf jedoch nicht auf Kosten der Natur gehen. Um im Kanton Zürich zukunftsfähige Windenergie-Projekte zu realisieren, braucht es eine sorgfältige Planung, die Biodiversität und Landschaftsschutz bereits auf Stufe Richtplan ausreichend berücksichtigt.

Klimakrise- und Biodiversitätskrise müssen gemeinsam angegangen werden

Die beiden internationalen wissenschaftlichen Räte zu Klima und Biodiversität, IPCC und IPBES, sind sich einig, dass die Biodiversität- und die Klimakrise nur gemeinsam gelöst werden können. Wir teilen diese Ansicht! Wir befürworten grundsätzlich den geplanten Ausbau erneuerbarer Energien im Kanton Zürich, allerdings nur, wenn dabei auch Natur- und Landschaftsaspekte ausreichend berücksichtigt werden. Im Kanton Zürich nimmt die Biodiversität rasch und stark ab, während der Druck auf die Natur durch den Ausbau von Siedlungen und Infrastruktur stetig zunimmt. Deshalb darf der Ausbau von Wind, Wasserkraft und Solaranlagen nicht auf Kosten unserer Natur und Landschaft umgesetzt werden.

Ausreichende Grundlagen für eine ausgewogene Interessenabwägung fehlen

Im Juni 2024 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung dem neue Energiegesetz zu, das den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen soll. Auch die Naturschutzverbände haben sich dafür ausgesprochen. Das neue Gesetzt verlangt aber auch, dass bei der Festlegung der Eignungsgebiete für Solar- und Windkraftanlagen im Richtplan die Interessen des Landschaft- und Biotopschutzes und der Walderhaltung ausreichend berücksichtigt werden. Diesen Auftrag hat der Kanton mit seiner Potenzialstudie zu Windenergie bei weitem noch nicht erfüllt. Es fehlen wichtige Grundlagen zu geschützten Arten und Lebensräumen, was eine saubere Interessenabwägung derzeit unmöglich macht. Beispielsweise fehlen verlässliche Daten zu Vögeln und Fledermäusen, obwohl bekannt ist, dass Windenergieanlagen für diese Tiergruppen problematisch sein können. Daher fordern wir, dass aktuell keine Eignungsgebiete im Richtplan festgesetzt werden, sondern diese nur als vorläufige Zwischenergebnisse eingetragen werden.

Die Zeit für die erforderlichen weiteren Abklärungen bietet zudem die Chance, die Richtplaneinträge für Windenergie mit der aktuell laufenden Fachplanung Ökologische Infrastruktur zu koordinieren. So können im Kanton Zürich zukünftig die Klima- und Biodiversitätskrise gemeinsam und gezielt angegangen werden.

Medienmitteilung vom 1. November 2024 von BirdLife Zürich und Pro Natura Zürich zum Kantonalen Richtplan, Teilrevision Energie.

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