Auf ökologisch wertvollstem Wald hatte der Kanton Zürich den Gestaltungsplan für die Deponieerweiterung Chalberhau festgesetzt. Dafür sollte ein über sieben Hektar grosser Alt-Eichen-Wald gerodet werden. Mit der Rodung würden auch Arten der Roten Liste für immer verschwinden. Dagegen hatten wir Rekurs erhoben. Diesen hat das Baurekursgericht nun gutgeheissen.
Das Baurekursgericht Zürich hat die Beschwerde in den zentralen Punkten gutgeheissen. Es bestätigt, dass ein rechtskonformer Richtplaneintrag fehlt, dass die Standortgebundenheit nicht nachgewiesen ist und betont insbesondere auch, wie wertvoll und besonders der natürliche Lebensraum ist, der durch die Deponieerweiterung zerstört worden wäre. BirdLife hat gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen in diesem Fall Beschwerde eingereicht, weil wir davon ausgehen mussten, dass das Bauvorhaben bestehendes Umweltrecht verletzt. Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig es ist, dass die Natur so eine Stimme im Bewilligungsprozess erhält. Nur so kann sichergestellt werden, dass geltende Umweltgesetze auch eingehalten werden.
Habt ihr auch ne Lösung, wohin nun das zu deponierende Material (welches ihr ja tagtäglich mit-generiert) nun gehen soll?
Denn: einsprechen ist ja eine Sache… Lösungen kreiert man damit aber nicht. Kritisieren ist viel einfacher als Lösungen zu schaffen.
Guten Tag Herr Roth
Nein, wir können keine Deponien planen und das ist auch nicht unsere Aufgabe. Wir haben hier festgestellt, dass der wertvolle Alt-Eichenlebensraum bei der Deponieplanung zu wenig berücksichtigt wurde und eine richterliche Beurteilung verlangt. Weil dies die unzähligen Lebewesen im Wald, welche davon betroffen wären, nicht selber tun können.