Lichtblick für die Biodiversität

Der Kanton Zürich nimmt sich endlich der wichtigen Thematik der Lichtverschmutzung an. BirdLife begrüsst grundsätzlich die geplanten Änderungen in Richtplan und Planungs- und Baugesetz. Sie sind ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch zu wenig verbindlich. Auch Gemeinden müssen verpflichtet werden, lichtempfindliche Gebiete auszuscheiden und Bestimmungen zur Reduktion von Lichtemissionen in ihre Nutzungsplanungen aufzunehmen. Die Umsetzung muss nun rasch vorangetrieben werden.

Wir begrüssen, dass die Reduktion von Lichtemissionen auf Richtplan- und Gesetzesstufe kantonal geregelt werden soll. Trotz Bestimmungen im nationalen Umweltschutzgesetz haben sich die Lichtemissionen in den letzten zwei Jahrzehnten mehr als verdoppelt. Eine kantonale Regelung ist daher richtig und wichtig.

Die negativen Auswirkungen von Lichtimmissionen sind inzwischen gut belegt. Lichtverschmutzung gilt als eine der Hauptgefahren für die Biodiversität. Viele Tiere haben sich über Jahrmillionen an den Tag-Nacht-Wechsel angepasst und werden durch künstliche Beleuchtung empfindlich gestört. So werden zum Beispiel Zugvögel von ihren Flugrouten abgelenkt und verenden auf ihrer weiten Reise, oder Fledermäuse müssen lange Umwege fliegen, um zu ihren Nahrungsquellen zu gelangen. Auch beim Menschen können Lichtemissionen den Rhythmus der Schlaf-Wach-Phase stören und ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko bedeuten.

Damit diese Probleme wirksam angegangen werden können, braucht es auch die Gemeinden. Wir fordern daher, dass Gemeinden verpflichtet werden Regelungen zu lichtempfindlichen Gebieten und Beleuchtung zu erlassen. Blosse Freiwilligkeit reicht nicht aus, um den schnellen und drastischen Rückgang der Biodiversität durch Lichtverschmutzung zu stoppen. Regierungsrat und Kantonsrat sind nun gefordert für eine rasche und verbindliche Umsetzung zu sorgen.

Gemeinsame Medienmitteilung von BirdLife Zürich, Pro Natura Zürich und WWF Zürich zur kantonalen Vernehmlassung zur Vermeidung von Lichtemissionen.

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