Der Kanton Zürich ist fast flächendeckend mit zu viel Stickstoff versorgt. Der nun vorliegende Massnahmenplan zur Reduktion der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen ist angesichts der Problematik und Dringlichkeit völlig ungenügend.
Moore, Trockenwiesen und Wälder sind natürlicherweise auf nährstoffarme Verhältnisse angewiesen. Im Kanton Zürich sind fast alle dieser Lebensräume mit zu viel Stickstoff belastet. Die dadurch verursachte Überdüngung gilt als eine der Hauptursachen für den Verlust an Biodiversität. Sie führt zu einem Rückgang der Artenvielfalt, verändert die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaften und verschlechtert so die Ökosystemfunktionen.
Die erhöhte Stickstoffbelastung ist insbesondere auf die Ammoniakemissionen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung zurückzuführen, welche 90% der kantonalen Emissionen ausmachen. Wir begrüssen es, dass der Kanton Zürich dem gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag mit der Erarbeitung eines kantonalen Massnahmenplans zur Reduktion der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft nachgekommen ist. Allerdings reichen die vorgeschlagenen Massnahmen – selbst wenn die vollständige Umsetzung gelingen sollte – bei weitem nicht aus. Damit die Vorgaben seitens Bund erreicht und der Rückgang der Biodiversität gestoppt werden kann, sind deutlich mehr Anstrengungen nötig.
Wie auch der Regierungsrat in seinem Bericht klar darlegt, genügen rein technische und betriebliche Massnahmen nicht. Eine zentrale Weichenstellung für weniger Ammoniakemissionen ist die standortangepasste und flächengebundeneTierhaltung und somit eine Reduktion der Tierbestände. In diesem Bereich lediglich freiwillige Massnahmen vorzusehen, greift eindeutig zu kurz. Es sind zielführende verbindliche Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Damit lassen sich gleichzeitig Flächen für mehr direkte menschliche Ernährung und die viel zitierte Ernährungssicherheit gewinnen. Der Kanton Zürich darf und soll hier eine Vorreiterrolle für die Schweiz einnehmen, zugunsten der Natur und für die Bevölkerung.
Medienmitteilung vom 26.7.2024 zum kantonalen Massnahmenplan Ammoniak