Der Regierungsrat hat am 20. August 2025 die Inkraftsetzung des geänderten § 239 PBG per 1. November 2025 beschlossen (vgl. Regierungsratsbeschluss Nr. 808/2025 | Kanton Zürich). Dieser besagt, dass bei Neubauten bei der Gestaltung von Fassaden sowie Glas- und Fensterflächen gebührend Rücksicht auf den Vogelschutz zu nehmen ist.
Wir engagieren uns dafür, dass die Gemeinden bei der Umsetzung dieser wichtigen Regelung unterstützt werden und mit einem Merkblatt Vogel&Glas konkrete Hilfestellung erhalten.
Hilfreiche Informationen zur Verhinderung von Vogelkollisionen an transparenten oder spiegelnden Glasflächen findest du auf der Webseite von BirdLife Schweiz.