Merkblatt Vogel und Glas publiziert!

Glas an Gebäuden und Fassaden können für Vögel tödliche Fallen darstellen. Im Gegensatz zu Menschen erkennen Vögel transparente Flächen nicht, sondern nur das, was dahinter liegt. So sehen sie hinter Balkonverglasungen, Wintergärten, freistehenden Glasflächen sowie bei Verglasungen übers Eck nur die Pflanzen oder den Himmel hinter dem Glas. In der Folge prallen sie beim Anflug ungebremst in die für sie unsichtbaren Flächen. Dies endet für die Vögel in den meisten Fällen tödlich. Gleichermassen heikle Situationen ergeben sich, wenn sich Bäume oder Büsche in Fassaden oder Glasflächen spiegeln: Vögel erkennen diese als erweiterten Lebensraum, fliegen diese an und kollidieren stattdessen mit den spiegelnden Flächen.

Änderung im Planungs- und Baugesetz
Der Kantonsrat Zürich hat das Problem anerkannt und einen neuen § 239 Abs. 3 im Planungs- und Baugesetz erlassen.

3 Bei Neubauten ist bei der Gestaltung von Fassaden sowie Glas- und
Fensterflächen gebührend Rücksicht auf den Vogelschutz zu nehmen.

Um die Umsetzung dieses neuen Gesetztesartikel zu unterstützen, hat der Kanton Zürich ein Merkblatt Vogel und Glas publiziert. Wir begrüssen das explizit und fordern von den Gemeinden, dass diese verbesserte gesetzliche Grundlage zugunsten der Vögel konsequent umgesetzt wird.

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