Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat bestätigt, dass die Vereinbarung zur Schliessung der Eigentalstrasse nicht einseitig von den Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach rückgängig gemacht werden kann und der Widerruf rechtswidrig ist. Dank der Strassenschliessung kann eines der bedeutendsten Amphibienlaichgebiete im Kanton Zürich wieder zusammenwachsen. Wir begrüssen den Entscheid und fordern rasche Planungsschritte, damit die Schliessung per August 2027 wie vereinbart umgesetzt werden kann.
Die Eigentalstrasse führt mitten durch eines der bedeutendsten Natur- und Landschaftsschutzgebiete des Kantons Zürich. Sie zerschneidet Flachmoore, Trockenwiesen und Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung.
Im Jahr 2017 war nach einem langen Prozess – inklusive einem Verwaltungsgerichtsentscheid, einem Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern von sechs Gemeinden, vier kantonalen Amtsstellen und acht Interessengruppen – ein historischer Kompromiss gefunden worden: Die Eigentalstrasse sollte nochmals für zehn Jahre für den Verkehr geöffnet bleiben, um den umliegenden Gemeinden Zeit zu geben, die Verkehrsführung anzupassen. Danach – konkret ab August 2027 – soll die Strasse für den motorisierten Individualverkehr dauerhaft geschlossen und auf dem Trassee ein regionaler Radweg realisiert werden. Dieser Beschluss wurde rechtsgültig und blieb unangefochten.
Im Oktober 2025 brachen die Gemeinderäte von Nürensdorf und Oberembrach diesen Kompromiss, indem sie ihre Zustimmungsbeschlüsse von 2017 einseitig widerriefen. BirdLife, Pro Natura und WWF erhoben dagegen Rekurs. Mit dem heutigen Entscheid bestätigt das Baurekursgericht deutlich, dass das Vorgehen der Gemeinden nicht korrekt war.
Rechtswidriger Widerruf und Vertrauensbruch
Das Baurekursgericht hält in seinem Entscheid fest, dass die Gemeinden das rechtliche Gehör der betroffenen Naturschutzorganisationen und weiterer legitimierter Parteien verletzt haben. Die Gemeinderäte handelten im Alleingang, ohne jede Anhörung.
Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass das Koordinationsgebot gemäss Raumplanungsgesetz verletzt wurde: Der Widerruf der aus Naturschutzgründen beschlossenen Strassensperrung hätte zwingend mit der zuständigen Baudirektion abgestimmt werden müssen.
Die einseitige Kündigung stellt nicht nur eine Rechtsverletzung dar, sondern ist auch ein Vertrauensbruch.
Schliessung der Strasse per August 2027 jetzt einleiten
Wir begrüssen den Entscheid des Baurekursgerichts ausdrücklich. Das Urteil stärkt den Rechtsstaat und zeigt, dass demokratisch und rechtsgültig beschlossene Naturschutzmassnahmen nicht einfach einseitig ausgehebelt werden können.
Wir erwarten nun, dass alle Beteiligten – Gemeinden, Kanton und zuständige Stellen – unverzüglich die notwendigen planerischen und rechtlichen Schritte einleiten, damit die Eigentalstrasse wie vereinbart im August 2027 für den motorisierten Individualverkehr geschlossen werden kann. Der Radweg auf dem Trassee muss planungsreif vorangetrieben werden. Jede weitere Verzögerung geht auf Kosten eines einzigartigen Naturraums und der Amphibien, Vögel und weiteren Wildtiere, die ihn bewohnen.
Gemeinsame Medienmitteilung von BirdLife, Pro Natura und WWF zum Entscheid des Baurekursgerichts zur Vereinbarung zum Massnahmenplan Eigental(-strasse)