Nach langen Verhandlungen ist es jetzt so weit: Der Zürcher Kantonsrat hat heute Nachmittag in der Schlussabstimmung einem neuen Absatz 3 im §239 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes definitiv zugestimmt. Dieser besagt, dass bei Neubauten bei der Gestaltung von Fassaden sowie Glas- und Fensterflächen gebührend Rücksicht auf den Vogelschutz zu nehmen ist.
BirdLife Zürich begrüsst den klaren Kantonsratsentscheid, der eine markante Verbesserung gegenüber dem Status quo darstellt.
Weitere Details finden sich im Webeintrag vom 21. Oktober 2024