Windenergieanlagen in der öffentlichen Auflage

Anfangs Juli 2024 hat die Baudirektion die Richtplanteilrevision Energie in die Anhörung und öffentliche Auflage gegeben. Diese enthält die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen. Bis zum 31. Oktober 2024 können sich alle, auch Naturschutzvereine oder Privatpersonen, zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern. Das heisst: wenn du in einem der geplanten Gebiete Vorbehalte hast wegen besonderer Artvorhaben oder wertvoller Lebensräume, dann teile das dem Kanton im Rahmen einer Einwendung mit.

BirdLife Zürich wird die Richtplanvorlage kritisch prüfen und sich ebenfalls im Rahmen der öffentlichen Auflage äussern.

2407 Graphik Eignungsgebiete
Quelle: Kanton Zürich

Gleichzeitig mit den Winderegiestandorten soll ein neuer Standort für ein Wasserkraftwerk am Rheinfall eingetragen werden. Dem stehen wir sehr kritisch gegenüber und verweisen auf die Medienmitteilung vom 12.7.2024.

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