Der Kanton Zürich beziehungsweise das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) führt kantonsweit eine Bestandesbereinigung der öffentlichen Fliessgewässer durch. Es wird überprüft, ob ein Gewässer, welches heute als solches bezeichnet wird, seinen Status «verdient» oder ob es vielmehr ein Rinnsal bzw. eine Meteorwasser- oder Drainageleitung ist. Wird ein Gewässer zu einem Entwässerungsgraben degradiert, besteht auch keine Revitalisierungspflicht mehr und es müssen keine Gewässerräume mehr ausgeschieden werden. Entsprechend haben wir als Naturschutzverband grundsätzlich ein Interesse an öffentlichen Gewässern.
In verschiedenen Gemeinden sind Umklassierungen vorgenommen worden, welche für den lokalen Naturschutzverein nicht nachvollziehbar waren. In den meisten Gemeinden hat der Naturschutz überhaupt nicht mitgekriegt, dass Umklassierungen stattgefunden haben, da nur die Grundeigentümer informiert wurden. Dies hat Anfang Jahr zu einem Aufruf an sämtliche Sektionen geführt, sich bei der Gemeinde nach dem Status quo zu informieren und die Umklassierungen zu hinterfragen.
Mittlerweile haben Gespräche mit dem AWEL stattgefunden. Die Kriterien, welche zu einer Aufhebung führen wurden uns erläutert und wir haben gemeinsam einen Weg gefunden, dass wir uns über bevorstehende Umklassierungen informieren können, um diese kritisch zu hinterfragen.
Seitens der Sektionen besteht kein akuter Handlungsbedarf mehr. Wenn Fragen auftauchen, werden wir uns gerne mit dem lokalen Naturschutzverein in Verbindung setzen und sind umgekehrt interessiert zu hören, wenn euch etwas «spanisch vorkommt».
Kontakt Kathrin Jaag; gf[at]birdlife-zuerich.ch