Erneuerbare Energien – mit Rücksicht auf Naturwerte

46 Potenzial-Standorte für Windenergie hatte der Kanton im Oktober 2022 publik gemacht und seither das Thema vorangetrieben. Ziel ist der Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Kantonalen Richtplan. Gemeinsam mit anderen Natur- und Landschaftsschutzorganisationen waren wir eingeladen, uns zu Potenzialgebieten und Bewertungsmethodik zu äussern. Sowohl schriftlich als auch in direkten Gesprächen mit dem Kanton konnten wir in den letzten Monaten unsere Anliegen vertreten. Wir haben dabei keine vertiefte Analyse einzelner Standorte hinsichtlich allfällig vorhandener Naturwerte gemacht. Das können wir nicht leisten und ist auch nicht Aufgabe von BirdLife Zürich sondern des Kantons.

Folgende Grundanliegen haben wir eingebracht:

  • Verzicht auf Neuerschliessung; Ausschluss bisher ungestörter Gebiete
  • Sorgfältige Klärung von Naturwerten und insbesondere auch der Zugvogel- und Fledermausrouten
  • Besondere Rücksichtnahme auf Lebensräume sensibler Brutvogelarten mit Priorität im Kanton ZH (z.B. Feldlerche, Kiebitz, Rotmilane,…)
  • Konsequentere Anwendung des Konzentrationsprinzips: möglichst wenig Standorte sollen möglichst effizient genutzt werden

Wir rechnen damit, dass die Richtplaneinträge im Herbst 2023 in die öffentliche Auflage kommen. Dann können sich alle (Privatpersonen, Sektionen, Verbände) zu den einzelnen Standorten äussern. Wir empfehlen den Sektionen, sich da einzubringen mit dem Know How, das sie über den betreffenden Standort haben.

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