Happy End vor Bundesgericht: Blutbuche von Thalwil schutzwürdig

Im Rahmen einer Gesamtüberbauung hätte die rund 120-jährige inventarisierte Blutbuche beim Bahnhof Thalwil gefällt werden sollen. Auf Initiative des Natur- und Vogelschutzvereins Thalwil hatte BirdLife dagegen rekurriert und verlangt, die Buche unter Schutz zu stellen. Der prächtige Baum erfüllt eine wichtige biologische, ökologische und auch gestalterische Rolle und steht notabene am Rande des Baufelds. Es müsste also nicht auf die Gesamtüberbauung verzichtet, jedoch bei der Planung auf die Buche Rücksicht genommen werden. Das Bundesgericht hat nun – in seinem Urteil vom Dezember 2020 – in letzter Instanz die Schutzwürdigkeit der Buche bestätig und sämtliche Beschwerden abgewiesen. Wir freuen uns sehr über diesen Entscheid zugunsten der Buche und der Bevölkerung von Thalwil!

(Urteil des Bundesgerichts vom 10. Dezember 2020, 1C_318/2020)

Medienmitteilung von BirdLife Schweiz vom 18. Januar 2021

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