Hoffnung auf mehr Vogelschutz im Jagdgesetz

Der Kantonsrat hat eine Einzelinitiative von Robert Brunner, Präsident des NVV Steinmaur und ehemaliger Kantonsrat der Grünen, mit 95 Stimmen vorläufig unterstützt. Er fordert mit dieser, dass die Vogeljagd im Kanton auf die Rabenkrähe, den Kormoran und die verwilderte Haustaube beschränkt wird (KR-Nr. 367/2023).

Nach heutiger Gesetzgebung dürfen auch Stockente, Saat- und Nebelkrähe, Ringel- und Türkentaube, Elster und Eichelhäher im Kanton Zürich bejagt werden. Bei diesen Arten handelt es sich zwar nicht um gefährdete Arten. Aber aus Sicht Naturschutz ist insbesondere die Störung massgeblich, welche durch die Vogeljagd entsteht. Eine Stockente zu jagen, ohne gleichzeitig zig andere Wasservögel (auch seltene und gefährdete Arten) aufzuscheuchen, ist kaum denkbar. Zudem: die Jagd findet im Winter statt, wo die energieintensive Fluchtreaktion zu Energieengpässen, schlimmstenfalls zum Vogeltod führen kann. Auch eine Abwanderung ist nicht auszuschliessen.

Welches sind denn Argumente für die Jagd? Wir kennen keine: die genannten Arten verursachen keine Schäden an Wald, Siedlung oder Kulturland. Im Gegenteil: der Eichelhäher ist auch „Eichelsäer“; er spielt eine wichtige Rolle bei der Verbreitung der Eiche, welche als Baumart der Zukunft gilt.

Aus unserer Sicht ist auch die Jagd auf den Kormoran zu überdenken. Die Kormoranbejagung war nach alter Jagdgesetzgebung bei nachgewiesenen Schäden möglich, wurde aber gemäss Jagdstatistik nie durchgeführt. Offenbar gab es also keine relevanten Schäden.

Bei den Rabenkrähen scheint es unbestritten, dass der Abschuss nötig ist, um Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu vermeiden. Doch auch das ist trügerisch. Die Schweizerische Vogelwarte schreibt: „Mit Abschüssen lassen sich die Bestände insbesondere bei der Raben- und Nebelkrähe allerdings nicht nachhaltig regulieren. Die Bestände entwickeln sich entsprechend dem Angebot an Nahrung und Nistplätzen. Gebiete mit geeigneten Strukturen und genügend grossem Angebot an tierischer Nahrung für die Jungenaufzucht sind limitiert. Hier werden von brutfähigen Paaren Reviere besetzt und gegen andere Artgenossen verteidigt. Der Rest der Population ist von der Fortpflanzung ausgeschlossen. Wie bei vielen anderen Vogelarten sinkt bei hoher Siedlungsdichte der Bruterfolg. Werden nun Raben- oder Nebelkrähen aus ihren Revieren entfernt, wird das frei gewordene Brutrevier rasch durch «wartende» Schwarmvögel übernommen. Werden Schwarmvögel in grosser Anzahl geschossen, verbessert dies allenfalls den Bruterfolg der Reviervögel. Sie müssen ihr Revier gegen weniger Artgenossen verteidigen und können mehr Zeit für die Jungenaufzucht aufwenden.“ (Quelle)

Das Geschäft geht nun in den Regierungsrat zur Ausarbeitung eines Berichts und Antrags. Wir hoffen auf sinnvolle Entscheide durch Regierungs- und Kantonsrat und mehr Vogelschutz im Jagdgesetz.

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